Berufsschule

Gewerblich-technische Ausbildungsberufe

Kaufmännische Ausbildungsberufe


Teilzeitberufsschule (BS TZ)

  • Ziel
  • Aufbau
  • Aufnahmevoraussetzungen
  • Abschluss
  • Übergangsmöglichkeiten
  • Rechtsgrundlagen
  • Ansprechpartner


Ziel

Die Teilzeitberufsschule (BS TZ) führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Sie soll zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigen und die allgemeine Bildung vertiefen. Im Unterricht der BS TZ werden die notwendigen berufsübergreifenden und berufsbezogenen Lerninhalte und Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit mit dem Ziel vermittelt, ein ganzheitliches Bildungsangebot zur Fachqualifikation sicherzustellen.

Aufbau

Die BS TZ wird im Teilzeitunterricht geführt und dauert zwischen einem und dreieinhalb Schuljahren.
Die duale Ausbildung am Lernort Berufsschule ist gegliedert in die Grundstufe (erstes Ausbildungsjahr) und die Fachstufen (zweites, drittes und evtl. viertes Ausbildungsjahr).

Grundstufe:

Im ersten Ausbildungsjahr wird eine berufsfeldbreite oder berufsbezogene Grundbildung vermittelt.

Fachstufen:

Sie vermitteln die besonderen Fachkenntnisse für die einzelnen Berufe, daher werden in der Regel für die einzelnen Berufe Fachklassen gebildet.

Entsprechend den Vorgaben der einschlägigen Rahmenlehrpläne werden der berufsbezogene Unterricht und die berufsübergreifenden Pflichtfächer unterrichtet:  

  • Berufsbezogener Unterricht
  • Deutsch/Kommunikation
  • Religion oder Ethik
  • Sozialkunde/Wirtschaftslehre
  • Sport

    Zusätzlich umfasst die BS TZ folgendes Wahlpflichtfachangebot: 
     
  • Berufsbezogenes Fach
  • Biologie oder Chemie oder Physik
  • Fremdsprache
  • Förderunterricht
  • Kommunikation in Netzen
  • Kommunikation/Präsentation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Zusatzqualifikationen

Aufnahmevoraussetzungen

Zum Besuch der BS TZ ist verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und im Zeitpunkt der Begründung noch nicht die zwölfjährige Schulpflicht erfüllt hat.

Für Jugendliche ohne Berufsreife (Hauptschulabschluss), die nicht unmittelbar in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis eintreten, ist das Berufsvorbereitungsjahr verpflichtend.

Abschluss

  • Wer die BS TZ mit Erfolg besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der parallel laufenden betrieblichen Ausbildung wird der Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief von der zuständigen Kammer (Duales System) ausgehändigt.
  • Das Abschlusszeugnis schließt die Berufsreife (Hauptschulabschluss) mit ein und unter bestimmten Voraussetzungen den qualifizierten Sekundarabschluss I (Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens 5-jährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen).
  • Zudem kann über den Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts und den erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreifeprüfung gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangt werden.

Übergangsmöglichkeiten 

  • Berufsschul- plus Kammerabschluss: 
    Übergang (Anstellung) in die Berufstätigkeit
  • Berufsschul- plus Kammerabschluss plus einjährige, einschlägige Berufstätigkeit:
    Übergang in die Fachschule
  • Berufsschul- plus Kammer- plus Qualifizierter Sekundarabschluss I:
    Übergang in die Berufsoberschule 1 oder die Duale Berufsoberschule
  • Berufsschul- plus Kammer- plus Qualifizierter Sekundarabschluss I plus Fachhochschulreife:
    Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule 2

Rechtsgrundlagen

Berufsschulverordnung

Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht

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